Kostenübernahme
Festbeträge der gesetzlichen Krankenkassen.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei entsprechender ärztlicher Verordnung einen sogenannten Festbetrag für Ihre Hörgeräteversorgung. Dieser liegt in der Regel bei ca. 700 € pro Ohr (zzgl. Mehrwertsteuer) – inklusive Otoplastik, Anpassung und Service. In vielen Fällen kann damit bereits ein gutes Hörsystem finanziert werden.
Versorgung ohne Zuzahlung möglich.
Wir führen auch Geräte, die innerhalb des Festbetrags liegen – sogenannte zuzahlungsfreie Hörsysteme. Diese erfüllen alle medizinischen Anforderungen und sind technisch auf dem aktuellen Stand. Wenn Sie keine zusätzlichen Funktionen wünschen, können Sie sich also auch ohne private Zuzahlung gut versorgen lassen.
Individuelle Wünsche? Wir beraten ehrlich.
Natürlich gibt es Hörsysteme mit erweiterten Komfortfunktionen, Akku-Technik, Smartphone-Kopplung oder besonders dezenter Bauform. Wenn Sie sich für ein solches Modell entscheiden, fällt eine private Zuzahlung an – deren Höhe wir Ihnen selbstverständlich im Vorfeld transparent erklären.
Privatversicherte & Beihilfe.
Als Privatversicherte*r hängt die Kostenübernahme von Ihrem gewählten Tarif ab. Gerne erstellen wir für Sie einen detaillierten Kostenvoranschlag, den Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können. Auch Beihilfeberechtigte erhalten von uns alle nötigen Unterlagen zur Abrechnung.
Unser Service: Wir kümmern uns für Sie.
Ob Beratung, Kostenvoranschlag oder Abwicklung mit der Krankenkasse – wir übernehmen die Kommunikation und sorgen dafür, dass alle Schritte reibungslos laufen. Sie müssen sich um nichts kümmern und können sich ganz auf Ihr neues Hörerlebnis konzentrieren.
Jetzt Termin vereinbaren – wir beraten Sie transparent und persönlich.
Bei Das Hörgerät sind Sie in guten Händen – auch wenn es ums Thema Kosten geht.